Allgemeine Geschäftsbedingungen

für (des Bistums Essen für Schulungsverträge des Stabsbereichs Prävention, Intervention und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt)

I. Geltungsbereich, fremde Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Schulungen, die im Rahmen der „Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen (Präventionsordnung PrävO“) des Bistums Essen (im Folgenden Präventionsschulungen) angeboten werden (im Folgenden: Vertrag).
2. Andere als diese AGB werden nur Bestandteil des Vertrages, wenn das in diesen AGB bestimmt oder mit dem Kunden vereinbart ist. Bestandteil des Vertrages wird die jeweilige Hausordnung.

II. Vertragsschluss
1. Der Vertrag kommt durch das Angebot des Bistums Essen im Bereich der Präventionsschulungen und die Annahme dieses Angebots durch den Kunden zustande. (Im Folgenden wird als teilnehmende Person bezeichnet, wer an der Präventionsschulung des Bistums Essen persönlich teilnimmt, unabhängig davon, ob er*sie Vertragspartner*in des Bistums Essen ist. Als Kunde wird bezeichnet, wer ohne selbst teilnehmende Person zu sein, eine Schulung bucht.)
2. Die Angebote richten sich ausschließlich an
• Hauptberuflich Mitarbeitende in Pastoral und Seelsorge im Bistum Essen
• Mitarbeitende des Generalvikariats des Bistums Essen und Jugendhaus St. Altfrid und der katholischen Akademie „die Wolfsburg“
• Mitarbeitende der Bischöflichen Aktion Adveniat e.V.
• Hauptberuflich Mitarbeitende der Pfarreien des Bistums Essen
• Mitarbeitende der Schulen in Trägerschaft des Bistums Essen (lehrendes und nicht-lehrendes Personal)
• Mitarbeitende des Domkapitels des Bistums Essen
• Leitungskräfte des BGV und der angeschlossenen Einrichtungen
• Leitungskräfte anderer kirchlicher Rechtsträger innerhalb des Bistums Essen
• Haupt- und ehrenamtliche Präventionsfachkräfte und Schulungsreferent*innen aller kirchlicher Rechtsträger im Bistum Essen
(im folgenden „Adressatenkreis“.)
Mit anderen Adressaten als den Personen aus dem Adressatenkreis schließt das Bistum Essen Verträge nur, wenn die Erweiterung des Adressatenkreises ausdrücklich bestätigt wurde.
3. Kein Angebot des Bistums Essen in diesem Sinne sind entsprechende Veröffentlichungen des Bistums Essen z.B. auf dessen Homepage, in Broschüren, Flyern oder anderen Medien.
4. Das Bistum Essen unterbreitet dem Kunden oder der teilnehmenden Person auf dessen Anfrage ein Angebot, das zeitlich befristetes sein kann. Der Vertrag zwischen dem Bistum Essen und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot annimmt und dies im Falle einer Fristsetzung des Bistums Essen für die Annahme des Angebots innerhalb der gesetzten Frist geschieht.
5. Maßgeblich für die Wahrung der Frist zur Annahme des Angebots ist der Zugang der Annahmeerklärung beim Bistum Essen.
6. Die Annahme des Angebots erfolgt in Text- oder Schriftform (§§ 126, 126 b BGB).
7. Kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Bistum Essen zustande, erhält der Kunde (evtl. in Person der teilnehmenden Person) darüber eine Bestätigung des Bistums Essen.

III. Leistungen, Preise, Zahlungen
1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise zu zahlen. Grundlage der Preise ist die aktuelle Preisliste des Bistums Essen zum Zeitpunkt des Eingangs des Angebots des Kunden auf Abschluss des Vertrages (z.B. Buchungs-/ Reservierungsanfrage). Die angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Nicht enthalten sind örtlich anfallende Abgaben etc. (z.B. Kurtaxen), die der Kunde selbst zu zahlen hat.
2. Die Anpassung der Preise nach Vertragsschluss behält sich das Bistum Essen vor.
3. Beschafft das Bistum Essen aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden Leistungen Dritter, trägt der Kunde die dafür anfallenden Kosten. Das Bistum Essen behält sich vor, die dafür anfallenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
4. Das Bistum Essen ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen, für deren Fälligkeit Regelung V.3. gilt.
5. Zahlungen sind mit dem Zugang der Rechnung bei dem Kunden fällig. Zahlt der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rechnung, gerät er in Verzug. Das gilt nicht für die Fälle der Vorauszahlung, in denen ein Versäumen der 14-Tagefrist das Bistum Essen zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt (s. V. 3.).
IV. Änderung der vom Bistum Essen geschuldeten Leistungen, insbesondere Teilnehmerzahl, Räumlichkeiten und Veranstaltungszeit
1. Eine Änderung der vom Bistum Essen geschuldeten Leistungen liegt vor, wenn nach dem Abschluss einer die fraglichen Leistungen des Bistums Essen regelnden Vereinbarung zwischen dem Bistum Essen und dem Kunden auf Wunsch des Kunden von den vereinbarten Leistungen insbesondere nach der Art, der Zahl/dem Umfang, ihrem Inhalt, dem Leistungsort oder der Leistungszeit abgewichen wird/werden soll.
2. Führt eine Änderung der vom Bistum Essen geschuldeten Leistungen zu einer Verringerung dieser Leistungen (z.B. bei einer geringeren Teilnehmerzahl), wird dies wie eine (Teil-) Kündigung des Vertrages behandelt. Maßgeblich sind in solchen Fällen die Regelungen zu Rücktritt und Kündigung. In allen anderen Fällen der Änderung der vom Bistum Essen geschuldeten Leistungen gelten die folgenden Regelungen:
a) Eine Änderung der vom Bistum Essen geschuldeten Leistungen ist nur im Wege einer (ergänzenden) Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Bistum Essen in Textform möglich. Eine Berücksichtigung des Änderungswunsches des Kunden durch das Bistum Essen kommt nur in Betracht, wenn der Kunde spätestens sieben Werktage vor dem Beginn der Veranstaltung dem Bistum Essen seinen Änderungswunsch in Textform mitteilt.
b) Kosten, die auf der Änderung der nach dem Vertrag vom Bistum Essen geschuldeten Leistungen auf Veranlassung des Kunden beruhen, trägt der Kunde, sofern die Änderung nicht vom Bistum Essen zu vertreten ist.

V. Rücktritt/Kündigung
1. Für beide Vertragsparteien bestimmt sich das Recht zum Rücktritt/zur Kündigung nach den gesetzlichen Regelungen, soweit nicht im Folgenden etwas Anderes bestimmt ist.
Der Kunde hat den Rücktritt/die Kündigung in Textform zu erklären. Die Erklärung ist an das Bistum Essen zu richten.
2. Wurde für die Ausübung eines vertraglich vereinbarten Rechts zur Kündigung/zum Rücktritt eine Frist vereinbart, erlischt das vereinbarte Recht zur Kündigung/zum Rücktritt mit Ablauf dieser Frist. Bei Kündigung des Vertrages/Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden nach dem Ablauf der dazu vereinbarten Frist, bleibt der Vertrag wirksam mit der Folge, dass der Kunde die vereinbarten Preise auch dann zu zahlen hat, wenn er die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
3. Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Für das Bistum Essen liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn
• die Teilnahme der teilnehmenden Person gegen die Katholische Kirche, ihre Glaubensbetätigung und ihr Wirken in der Gesellschaft gerichtet oder bestimmt und/oder geeignet ist, das Ansehen der Katholischen Kirche sowie ihre Glaubens- und Sittenlehre zu bekämpfen oder öffentlich herabzusetzen;
• die teilnehmende Person die Veranstaltung durch Gewalt, das Zeigen/Darstellen von Pornografie, kirchenfeindlichen oder den christlichen Glauben verunglimpfenden Darstellungen oder Handlungen in Bild, Schrift und/oder anderen Darstellungsformen stört oder zu stören versucht;
• Zweck und/oder Anlass der Teilnahme gesetzeswidrig sind, insbesondere gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen;
• die Teilnahme an der Veranstaltung gebucht wird, wenn dabei irreführende oder falsche Angaben über für das Bistum Essen für den Abschluss des Vertrages wesentliche Tatsachen von dem Kunden oder der teilnehmenden Person gemacht werden oder der Kunde oder die teilnehmende Person schuldhaft solche wesentlichen Tatsachen verschweigt. Wesentliche Tatsachen in diesem Sinne sind für das Bistum Essen insbesondere
o die Identität des Kunden oder der teilnehmenden Person;
o die Zahlungsfähigkeit des Kunden;
o der Zweck der Teilnahme des Kunden oder der teilnehmenden Person (insbesondere das Verschweigen der Tatsache, dass es sich bei dem Kunden um eine politische Vereinigung oder um eine nicht der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen angehörige Glaubensgemeinschaft handelt);
• begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass aus in der teilnehmenden Person liegenden Gründen der reibungslose Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Veranstaltung in der Öffentlichkeit gefährdet wird, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Bistums Essen zuzurechnen ist;
• der Kunde vereinbarte Vorauszahlungen auf das vereinbarte Entgelt nicht innerhalb der dazu vereinbarten Frist leistet;
• bei einer Veranstaltung die vom Bistum Essen festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird;
• der Kunde und/oder Personen, für die er Leistungen des Bistums Essen gebucht hat und/oder Personen, die unter der Aufsicht des Kunden stehen, vertragliche Pflichten schwerwiegend verletzen oder schwerwiegend gegen die Hausordnung verstoßen;
• höhere Gewalt und/oder vom Bistum Essen nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
Ein wichtiger Grund im vorgenannten Sinn begründet auch den Rücktritt des Bistums Essen von dem Vertrag.
4. Das Bistum Essen berechnet für den Fall, dass die Kündigung/der Rücktritt nicht von dem Bistum Essen und/oder dessen Vertretern und Erfüllungsgehilfen zu vertreten ist, die Preise für aufgrund der Kündigung/des Rücktritts nicht in Anspruch genommene Leistungen wie folgt:
a) Individualbuchungen (max. eine Person)
• kostenfrei: Kündigung/Rücktritt bis 30 Tage vor Schulungsstart,
• 50% des vereinbarten Preises: Kündigung/Rücktritt ab 29. Tag bis 7. Tag vor Schulungsstart,
• 90 % des vereinbarten Preises: Kündigung Rücktritt ab 6. Tag vor Schulungsstart,
b) für Gruppenbuchungen (gilt für Rücktritt/Kündigung der gesamten Gruppe wie für Rücktritt/Kündigung durch mehrere Teilnehmende der Gruppe)
• kostenfrei: Kündigung/Rücktritt bis 30 Tage vor Schulungsstart,
• 90% des vereinbarten Preises: Kündigung/Rücktritt ab 29. Tag bis 0. Tag vor Schulungsstart. Weitere Kosten, die durch die Stornierung entstanden sind (z. B. Raummiete, Verpflegung), werden entsprechend ihrer tatsächlichen Höhe in Rechnung gestellt.
c) Der Abschluss des Vertrages zu einem Zeitpunkt innerhalb der vorstehend bestimmten Zeiträume lässt die vorstehenden Regelungen unberührt.
5. Für die Bemessung der für die oben genannten Schadenspauschalen maßgeblichen Zeiträume ist auf den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungs-/Rücktrittserklärung des Kunden bei dem Bistum Essen abzustellen.
6. Von dem so berechneten Anspruch des Bistums Essen in Abzug zu bringen ist dasjenige, was das Bistum Essen infolge der (teilweisen) Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der vertraglich vereinbarten Leistungen (insbesondere anderweitige Vermietung der Zimmer/Veranstaltungsräume) erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
7. Dem Bistum Essen bleibt es unbenommen, einen tatsächlich entstandenen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Anspruch des Bistums Essen reduziert sich gegebenenfalls entsprechend.
8. Der Kunde kann aus dem berechtigten Rücktritt/der berechtigten Kündigung des Bistums Essen keine Schadenersatzansprüche gegen das Bistum Essen herleiten.

VI. Sonstiges
1. Es ist untersagt,
• während der Veranstaltung außerhalb dafür besonders ausgewiesener Flächen zu rauchen;
• Speisen und Getränke mitzubringen oder dort zuzubereiten - eine abweichende Vereinbarung in Schrift- oder Textform ist möglich;
• Tiere, insbesondere Haustiere in das Bistum Essen oder auf das Gelände des Bistums Essen mitzubringen; das gilt nicht für sog. Assistenztiere, z.B. Blindenführhunde, sofern sie stubenrein sind.
2. Minderjährige sind von zumindest einer für die Aufsicht verantwortlichen Person zu begleiten.

Haftung
(1) Das Bistum Essen haftet für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch das Bistum Essen, seine Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung des Bistums Essen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(2) Die Haftung des Bistums Essen für Datenverlust ist beschränkt auf den Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger Anfertigung von Sicherheitskopien entstanden wäre, es sei denn, die andere Vertragspartei kann beweisen, dass der Datenverlust auch bei ordnungsgemäßer Anfertigung von Sicherheitskopien entstanden wäre.
(3) Die Haftung des Bistums ist weder beschränkt noch ausgeschlossen bei
• Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz;
• Übernahme von Garantien durch das Bistum;
• arglistigem Verschweigen von Mängeln durch das Bistum, seine gesetzlichen Vertreter und/oder seine Erfüllungsgehilfen;
• sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(4) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Bistums.

VII. Verjährung, Aufrechnung
1. Ansprüche gegen das Bistum Essen verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der gesetzlichen Verjährung. Das gilt nicht für die Verjährung von Schadenersatzansprüchen und sonstigen Ansprüchen, die auf der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten durch das Bistum Essen seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Bistums Essen aufrechnen. Das gilt nicht, wenn die Forderung des Kunden auf einem konnexen Leistungsanspruch des Kunden beruht, dessen Nichterfüllung das Recht zur Zurückbehaltung für den Kunden gegenüber dem Bistum Essen begründen würde.
VIII. Datenschutz
Bei der Bearbeitung der Anfragen der Kunden werden Daten der Kunden verarbeitet. Gleiches gilt für die Daten dritter Personen, insbesondere bei vertraglichen Leistungen, die nicht nur gegenüber dem Kunden, sondern auch gegenüber Dritten zu erbringen sind (z.B. Gruppen- und Familienreisen). Der Datenschutz genießt dabei einen besonders hohen Stellenwert. Personenbezogene Daten werden nach den Maßgaben des Kirchlichen Datenschutzgesetzes (KDG, z. B.: www.katholisches-datenschutzzentrum.de => Recht => Erzbistümer und Bistümer => Bistum Essen => KDG und KDG-Durchführungsverordnung der Diözese Essen) geschützt. Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, haben datenschutzrechtliche Ansprüche gegen und datenschutzrechtliche Rechte gegenüber dem Bistum Essen, die der Datenschutzerklärung zu entnehmen sind, die den Internetauftritten der Tagungshäuser im Bistum Essen (www.altfrid.de) zu entnehmen sind.

VIII. Datenschutz
Bei der Bearbeitung der Anfragen der Kunden werden Daten der Kunden verarbeitet. Gleiches gilt für die Daten dritter Personen, insbesondere bei vertraglichen Leistungen, die nicht nur gegenüber dem Kunden, sondern auch gegenüber Dritten zu erbringen sind (z.B. Gruppen- und Familienreisen). Der Datenschutz genießt dabei einen besonders hohen Stellenwert. Personenbezogene Daten werden nach den Maßgaben des Kirchlichen Datenschutzgesetzes (KDG, z. B.: www.katholisches-datenschutzzentrum.de => Recht => Erzbistümer und Bistümer => Bistum Essen => KDG und KDG-Durchführungsverordnung der Diözese Essen) geschützt. Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, haben datenschutzrechtliche Ansprüche gegen und datenschutzrechtliche Rechte gegenüber dem Bistum Essen, die der Datenschutzerklärung zu entnehmen sind, die den Internetauftritten der Tagungshäuser im Bistum Essen (www.altfrid.de) zu entnehmen sind.

IX. Schiedsklausel
(1) Bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag vereinbaren die Parteien, dass sie vor Anrufung der staatlichen Gerichte oder Behörden die beim Bistum Essen eingerichtete Schiedsstelle für das Bistum Essen anrufen werden.
(2) Das aktuelle Statut der Schiedsstelle wurde im Kirchlichen Amtsblatt Essen 2021 (S. 133 ff.) veröffentlicht und ist den Parteien bekannt. Es kann im Internet abgerufen werden unter www.bistum-essen.de/info/bistum/schiedsstelle. Angewandt wird das Statut in seiner jeweils geltenden Fassung.
(3) Sollte aus zwingenden Gründen vor Anrufung der Schiedsstelle bzw. vor Abschluss des dortigen Verfahrens die Anrufung von staatlichen Gerichten oder Behörden notwendig sein, vereinbaren die Parteien, soweit rechtlich zulässig, die dortigen Verfahren bis zum Abschluss des Schiedsverfahrens zum Ruhen zu bringen.
(4) Mit Vereinbarung dieser Schiedsklausel ist kein Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges verbunden. Aufgabe der Schiedsstelle ist es, grundsätzlich einen Vergleich zu vermitteln und nicht abschließend die Streitigkeit im Sinne eines Schiedsgerichtes zu entscheiden.

IX. Schlussbestimmungen
(1) Dieser Vertrag gibt die vollständige Einigung zwischen dem/der Auftraggeber/in und dem Bistum Essen wieder. Nebenabreden gleich in welcher Form existieren nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses selbst.
(2) Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon unberührt. Der/Die Auftraggeber/in und das Bistum Essen werden sich bemühen, Regelungen zu vereinbaren, die den unwirksamen, nichtigen oder nicht durchführbaren Regelungen nach Inhalt und Rechtsfolge möglichst nahekommen und an deren Stelle treten können.
Das gilt entsprechend für Regelungslücken.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
(4) Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem Vertrag oder im Zusammen-hang mit diesem Vertrag ist Essen.

X. Widerrufsrecht für Verbraucher*innen
Verbraucher (jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, vgl. § 13 BGB) haben das folgende Widerrufsrecht:

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Bistum Essen, Zwölfling 16, 45127 Essen, Tel: 0201/2204-249, E-Mail: praevention@bistum-essen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu
widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.)
An: Bistum Essen, vertreten durch den Bischöflichen Generalvikar
Zwölfling 16, 45127 Essen
E-Mail: praevention@bistum-essen.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/ uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung.
Bestellt am (*) / erhalten am (*): ____________________________________
Name des/der Verbrauchers/-in: ____________________________________
Anschrift des/der Verbrauchers/-in: ____________________________________
Datum: ____________________________________
Nur bei Mitteilung auf Papier:
Unterschrift des/der Verbrauchers/-in: ____________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
Essen, 04.05.2026 (oder Stand: 05/2026)

Bistum Essen - Bischöfliches Generalvikariat

Zwölfling 16 | 45127 Essen
Tel: 0201 2204-249
E-Mail: claudia.lischke-arzt(at)bistum-essen.de